Betreuungsnachweis

Arbeitsschutz nachweisen und Rechtsfolgen vermeiden

Bestätigung der Betreuung
nach DGUV Vorschrift 2
Arbeitsschutz nachweisen

Wofür benötigen Sie einen Betreuungsnachweis?

Mit dem sigePortal erhalten Sie sofort nach Ihrer Anmeldung einen Betreuungsnachweis für das aktuell laufende Geschäftsjahr - dieser wird Ihnen als PDF zur Verfügung gestellt - ausgestellt von dem Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bzw. dem sigePortal. Mit dem von uns ausgestellten Nachweis, können Sie sofort bei Ihrer Berufsgenossenschaft eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 vorweisen. Ihr Betrieb ist über uns augenblicklich abgesichert und Sie haben den ersten Schritt in die Richtung eines rechtssicheren Arbeitsschutzes getätigt. Bei einer Nichtbeachtung dieser Verpflichtung, sind mit Rechtsfolgen zu rechnen!

Rechtsfolgen vermeiden - Arbeitsschutz umsetzen - einfach und sofort mit dem sigePortal

Mit Betreuungsnachweis sofort vorweisen

Wichtig ist, dass Sie den Arbeitsschutz in Form des Betreuungsnachweises nicht nur vorweisen können, sondern auch Maßnahmen ergreifen!