AGB für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch die Kombination von sigePortal und persönlicher Betreuung vor Ort

Wir danken für Ihren Auftrag, welchen wir unter ausschließlicher Geltung der auf den nachfolgenden Seiten Liefer- und Zahlungsbedingungen beschrieben, annehmen.

§1 Vertragsgegenstand
Das sigePortal ist eine ganzheitliche Lösung für Ihre Pflichten als Unternehmer im Arbeitsschutz gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Durch die Kombination von Arbeitsschutzbetreuung Online mit dem sigePortal (www.sigeportal.de) und persönlicher Betreuung vor Ort werden Sie dabei unterstützt, gesetzliche, behördliche und berufsgenossenschaftliche Auflagen bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung zu erfüllen.


§2 Schweigepflicht, Dokumentationsunterlagen und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der Schweigepflicht. Er trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die ihm bei der Ausführung der Dienstleistungen bekannt werden und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden.
(2) Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet die zur Vertragserfüllung und Abrechnung erforderlichen Daten, im Einklang mit der geltenden DSGVO.
(3) Die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften wird zugesichert. 

(4) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers bzw. dessen Kunden im Auftrag verarbeiten lässt, geschieht dies unter Einhaltung der Anforderungen des Art. 28 DSGVO. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (Anlage 1) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im folgenden Partnerdaten), und/oder die Partnerdaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf IT-Anlagen befindlicher Software. Verantwortliche Stelle i.S.d. DSGVO ist in diesem Fall der Kunde, weshalb dieser für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einzustehen hat.
(5) Bei Beendigung dieses Vertragsverhältnisses verpflichten sich die Parteien zur Vernichtung der von der jeweils anderen Partei erhaltenen Unterlagen und Daten, insbesondere der personenbezogenen Daten, sofern die jeweilige Partei nicht aus rechtlichen Gründen zu einer weitergehenden Aufbewahrung verpflichtet ist. 


§3 Haftung, Gewährleistung
Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden richtet sich für beide Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen. 


§4 Aufgaben des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben nach dem ASiG erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen. Er wird den Fachkräften für Arbeitssicherheit/dem Betriebsarzt des Auftragnehmers nach vorheriger Terminabsprache Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen ermöglichen.
(2) Werden Termine von den Mitarbeitern des Auftraggebers nicht eingehalten und nicht spätestens 7 Kalendertage vorher abgesagt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die hierdurch entstandenen Ausfallzeiten in Rechnung stellen. Ausgenommen hiervon sind Terminausfälle wegen höherer Gewalt.

§5 Sonstiges
(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die in den zu betreuenden Einrichtungen bzw. Betriebsteilen tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt während der Dauer dieses Vertrages und einer Sperrfrist von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt zu bestellen oder die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in sonstiger Weise durch diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit/ diesen Betriebsarzt vornehmen zu lassen.
(2) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus § 5 Abs. 1 dieses Vertrages zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer ein Vermittlungsentgelt in Höhe von 8.000,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Vermittlungsentgelt reduziert sich nach Ablauf der Sperrfrist von einem Jahr nach Vertragsbeendigung auf 4.000,00 €.
(3) Wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/ein Betriebsarzt in deren auftragsgemäßen Tätigkeit
nach diesem Vertrag behindert, hat er den Auftraggeber unverzüglich davon zu unterrichten.

§6 Vergütung
(1) Die Vergütung für die Bereitstellung des sigePortals erfolgt pro Kalenderjahr und Betrieb sowie eine einmalige Einrichtungsgebühr gem. dem ihnen vorliegenden Angebot, im ersten Kalenderjahr bei Abschluss des Vertrages, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Sicherheitstechnische Leistungen für die grund- und anlassbezogene Betreuung über das sigePortal werden gesondert zu 240,00 Euro max. 2 Stunden Dienstleistung vor Ort  zzgl. MwSt. bzw. 480,00 Euro max. 4 Stunden Dienstleistung vor Ort zzgl. MwSt. sowie zzgl. Fahrtkosten in Höhe von 120,00 Euro zzgl. MwSt. für An- und Abfahrt nach Aufwand berechnet.
(3) Arbeitsmedizinische Leistungen für die Betreuung werden gesondert über das sigePortal zu folgenden Konditionen nach Aufwand berechnet:
a) Grund- und anlassbezogene Betreuung zu 340,00 Euro max. 2 Stunden Dienstleistung vor Ort  zzgl. MwSt. bzw. 680,00 Euro max. 4 Stunden Dienstleistung vor Ort zzgl. MwSt. sowie zzgl. Fahrtkosten in Höhe von 120,00 Euro zzgl. MwSt. für An- und Abfahrt.
b) Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen in einem der zahlreichen Gesundheitszentren des Instituts für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit auf Anforderung des Auftragnehmers (Abrechnung soweit möglich nach der ärztlichen Gebührenordnung; mindestens 2,3-facher Satz)
(4)   Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber die Teilnahme am sigePortal des Auftragnehmers. Informationen über den Leistungsumfang des sigePortals entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
(5) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber ein umfassendes Zusatzdienstleistungsangebot, welches gesondert beauftragt werden muss. Auf Ihren Bedarf abgestimmte Betreuungsleistungen nach § 6 Abs. (2) und (3) sollen spätestens aber nach 2,3,5 Jahren je Betriebszugehörigkeit entsprechend dem WZ Schlüssel beauftragt werden. Die Betreuung ist immer dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Unternehmerin/der Unternehmer eine Betreuung zu Fragen des Arbeitsschutzes benötigt oder ein in der DGUV Vorschrift definierter Anlass gegeben ist. Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung richten sich im Wesentlichen nach den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie den Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.
Die Betreuung im Betrieb, z.B. Erstellen / Aktualisieren von Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationen gem. DGUV Vorschrift 2, durch Experten kann gesondert über das Portal beauftragt werden. Betreuungszeiten sowie Unterstützungsleistungen bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen sind entsprechend der vertraglichen Regelungen unter §6 (2) und (3) zu vergüten.

(6) Das Jahreshonorar nach Abs. 1 wird jährlich nach Leistungserbringung/Bereitstellung und ab dem 2. Vertragsjahr jeweils jährlich im Voraus zu Beginn eines Kalenderjahres in Rechnung gestellt.
(7) Auf die Rechnungsbeträge nach Abs. 1,2 und 3 wird die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) in jeweilig geltender Höhe (z. Zt. 19 %) erhoben. Alle Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Rechnung zu leisten.
(8) Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2010 = 100 gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich automatisch das in § 6 genannte Honorar im gleichen Verhältnis. Die Änderung des Honorars wird ab dem auf die Änderung folgenden Vertragsjahr wirksam. Bei jeder weiteren Indexänderung gegenüber der jeweils letzten Änderung des Honorars ist diese Regelung entsprechend anwendbar.

§7 Beginn und Ende des Vertrages
(1) Der Vertrag beginnt mit Erhalt der Zugangsdaten per E-Mail und wird auf unbestimmte Zeit
    geschlossen.
(2) Der Vertrag kann erstmals nach Ablauf von 3 Kalenderjahren, mit einer Kündigungsfrist von 6 
        Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
(3) Wird der Vertrag von keiner der Parteien fristgerecht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag
      jeweils um 1 Kalenderjahr.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

§8 Auftragserfüllung
Die Erfüllung dieses Auftrages obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. 
§9 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
§10 Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren bei etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit des Gerichtes des Auftragnehmers.


Anlage 1
Leistungspaket des sigePortals
Wir bieten Ihnen mit dem sigePortal ein umfassendes Leistungspaket mit folgenden
Inhalten:

· Branchenbezogene Informationen zu aktuellen Themen des Arbeitsschutzes
· praxisbezogene Tipps zur Sicherstellung der Arbeitgeberpflichten
· Hinweise zu relevanten Änderungen im Arbeitsschutz 
· Alle notwendigen Hilfsmittel zur Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung inklusive der abzuleitenden Vorschläge für Schutzmaßnahmen 
· Anregungen zu Unterweisungsthemen für Arbeitnehmer 
· Zahlreiche Unterweisungshilfen zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes 
· Zertifikat – Betreuungsnachweis gemäß DGUV Vorschrift 2 
· Geringe Kosten 
· Rechtsicherheit 
· Praxiserprobtes EHS-Bausteinsystem
· Der Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten 
· Leicht zu bearbeitende Vorlagen, nach den Kategorien des Leitfadens geordnet, u.a. : 
· Für Gefährdungsbeurteilungen 
· Für die Benennung von Beauftragten, z.B. Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragten 
· Für die Übertragung von Pflichten
· Protokollvorlagen wie z.B. Besprechungsprotokolle 
· Gefahrstoffverzeichnisse 
· Unterweisungsvorlagen für Ihre Mitarbeiter