Gesetzliche Anforderungen an alle Unternehmen

Jedes Unternehmen muss Arbeitsschutzvorschriften umsetzen.

Einfach gehts mit dem sigePortal

Gesetzliche Anforderungen an Sie

Als Arbeitgeber haben Sie eine Organisations- und Fürsorgepflicht und sind somit grundsätzlich für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen kleinen Betrieb führen oder ein mittelständisches Unternehmen: Es gibt verschiedene Gesetze und Vorschriften die zu beachten sind. Als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer müssen Sie die gesetzliche Verpflichtung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung umsetzen (§ 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Dies gilt auch für kleine Unternehmen.

Die Überwachung der gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erfolgt durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden bzw. nach SGB VII und DGUV Vorschriften durch die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger. Jeder Betrieb im Bereich Industrie, Handel und Handwerk ist automatisch einer Berufsgenossenschaft (BG) zugeordnet. Im öffentlichen Dienst sind dies die Unfallkassen. Die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht/das Amt für Arbeitsschutz kontrollieren dabei, ob der Arbeitsschutz auch von Ihnen erfüllt wird. Die Überprüfung kann durch schriftliche Nachfrage oder auch durch einen (unangekündigten!) Besuch durch die genannten Stellen erfolgen.

Diese Überprüfung umfasst bspw. die Einschicht in die erforderliche Gefährdungsbeurteilung, Begehung Ihres Betriebes, Besichtigung von Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen, die Beleuchtung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen und insbesondere die Feststellung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, die zu einem möglichen Arbeitsunfall oder Schadensfall führen könnten.

Deshalb benötigt auch jeder Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung des einzelnen Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche oder Arbeitsverfahren und Mitarbeiter müssen regelmäßig jedoch mind. einmal pro Jahr unterwiesen werden: Denn Arbeitsschutz funktioniert nur, wenn auch Arbeitnehmer um die Wichtigkeit wissen. Auch müssen die Mitarbeiter die erforderliche persönliche Schutzausrüstung tragen.

Als Verantwortlicher müssen Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen treffen und auch dafür sorgen, dass Sie von Ihren Mitarbeitern eingehalten und entsprechend umgesetzt werden.

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Eine Vielzahl von Vorschriften sind zu beachten. Hier nur die wichtigsten

Rechtliche Grundlagen

Hier ein Auszug aus den Vorschriften, die in allen Betrieben Anwendung finden. Das sind nur die wichtigsten und lange nicht alle erforderlichen Vorschriften, die Sie zu beachten haben. Um diesen Umfang überblicken zu können, helfen wir Ihnen mit dem sige Portal. Alle erforderlichen Maßnahmen aus Vorschriften, sind hier einfach und nachvollziehbar aufbereitet.

  •  Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
  • Technische Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201)
  • Technische Regel für Betriebssicherheit „Befähigte Person“ (TRBS 1203)
  • Technische Regel für Arbeitsstätten „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, (ASR V3a.2)
  • Technische Regel für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3)
  • Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
  • Technische Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3)
  • Technische Regel für Arbeitsstätten „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ (ASR A4.3)

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