Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Physiotherapeuten erforderlich?
Sie als Physiotherapeut/-in sind Experte für alle Themen, die den menschlichen Bewegungsapparat betreffen – die Gesundheit Ihrer Patienten steht an erster Stelle. Genauso wichtig sollte Ihnen jedoch auch Ihre eigene Gesundheit bzw. die Ihrer Mitarbeiter sein.
Um diese zu gewährleisten, müssen Sie Ihre Arbeitsumgebung so gestalten, dass eine Gefährdung für Körper und Geist möglichst vermieden wird. Sie setzen sich täglich Infektionsrisiken aus, arbeiten mit Gefahrstoffen und sind diversen kleinen/großen Unfallgefahren bzw. physischer und psychischer Gesundheitsbelastungen ausgesetzt.
Hier kommt die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel, mit welcher Sie alle Gefährdungen in Ihrer Praxis, systematisch erfassen und Maßnahmen zur Risikominderung festgelegen können.
Sie fragen sich, ob eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Praxis überhaupt erforderlich ist? Immerhin geht es Ihnen und Ihren Mitarbeitern gut und es ist bisher gab es noch keinen Unfall…
Um es kurz zu machen – ja, Sie benötigen für Ihre Praxis eine Gefährdungsbeurteilung!
Jedes Unternehmen mit Angestellten, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen – dies hat sich bewährt und lohnt sich letztendlich für Sie. Mögliche Maßnahmen und Investitionen in die Arbeitssicherheit Ihrer Praxis lohnen sich auf lange Sicht immer und zeigen sich in den reduzierten Kosten bzw. in der Steigerung der Effizienz Ihrer Praxis – auch Ihre Mitarbeiter werden sich wohler fühlen und motivierter/leistungsfähiger sein, da sie aktiv bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung miteinbezogen werden.
Hinzu kommt der Vorteil, dass Sie Ihre Fürsorgepflicht, eine Arbeitsschutzorganisation in Ihrer Praxis zu etablieren, frei gestalten können. Entweder eine Regelbetreuung, oder eine alternative bedarfsorientierte Betreuung, welche besonders auf die Ansprüche kleiner Praxen angepasst sind, liegen Ihnen als Möglichkeiten vor – Sie können die, für Sie passende und zugeschnittene Lösung, wählen.
Wichtig ist, dass Sie tätig werden!
In einem Schadensfall, gibt die Dokumentation der Gefährdungen in Ihrer Praxis, eine Rechtssicherheit und Sie zeigen einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Fürsorgepflicht.