Gefahrstoffverzeichnis
Gefahrstoffverzeichnis im Kleinbetrieb
Ein Gefahrstoffverzeichnis ist ein Verzeichnis, in welchem alle Gefahrenstoffe aufgelistet sind, welche in Ihrem Betrieb vorkommen.
Sie fragen sich sicher, welche Stoffe in Ihrem Betrieb zu den sogenannten Gefahrenstoffen gehören?
Laut der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV), sind dies alle gefährlichen Stoffe, die explosionsfähig, entzündlich, brandfördernd, giftig, ätzend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, umweltgefährdend oder erbgutverändernd sind.
Das Gefahrstoffverzeichnis ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und Sie als Verantwortlicher eines Kleinbetriebs sind dazu verpflichtet, solch ein Verzeichnis zu führen. Dazu haben Sie die Möglichkeit einen Experten im Arbeitsschutz zu beauftragen, welcher Sie bei dieser Aufgabe unterstützen kann. Jedoch liegt die Gesamtverantwortung bei Ihnen - Sie haben letztendlich sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Das oberste Ziel eines Gefahrstoffverzeichnisses sollte die Prüfung sein, ob die von Ihnen eingesetzten Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden können. Es soll nicht nur über den Stoff, dessen Herkunft bzw. Charakter informieren, sondern auch über dessen Einsatz in Ihrem Betrieb selbst.
Mindestangaben eines Gefahrstoffverzeichnisses sind:
- Bezeichnung des Gefahrenstoffes
- Inhaltsstoffe und Hersteller
- Lagerort- und Menge
- Einsatzort
- Verweis auf Sicherheitsdatenblätter von Hersteller
Der Vorteil eines gewissenhaft geführten Gefahrstoffverzeichnisses ist, dass Sie und Ihre Mitarbeiter alle notwendigen Informationen gelistet haben, durch welche Sie sich in Ihrem Tagesgeschäft vor Gefahren schützen können. Ebenfalls können Sie leicht Gefahrstoffe erkennen, die Sie nicht mehr benötigen und solche, welche durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden können.
Sie als Arbeitgeber erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht und können diese mittels eines Verzeichnisses jederzeit vor Behörden nachweisen und vermeiden somit Rechtsfolgen.