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Unterweisung

Die Unterweisung im Kleinbetrieb – eine gesetzliche Vorgabe mit Mehrwert

Avatar of avogtvon avogt - 17. März 2021

Menschliches Fehlverhalten ist einer der Hauptgründe für Unfälle und Gefahren im Betrieb. Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen, ausgehend von einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung um die Gefahren überhaupt zu erkennen, sind die einzigen sinnvollen Maßnahmen um diesem Zustand entgegenzuwirken. Grundsätzlich liegt die gesetzliche Pflicht bei dem Unternehmer bzw. dem Geschäftsführer, die Unterweisung durchzuführen – diese Pflicht kann er übertragen, wobei die gesamte Verantwortung und die Kontrolle bei ihm bleibt.

Abgesehen davon, dass die Sicherheitsunterweisung eine gesetzliche Pflicht ist, bietet sie aber noch viel mehr für Ihren Betrieb.

Jede Unterweisung, die Sie durchführen, schult nicht nur Ihre Mitarbeiter sondern auch Sie! 

Die Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb wird vorangetrieben – dabei werden unterschiedliche Bereiche / gesetzliche Grundlagen abgedeckt (bspw. Erste Hilfe, Verhalten im Brandfall, Bildschirmarbeitsplätze), die Sie auf verschiedene Arten vermittelt können.

Sie können eine klassische mündliche Unterweisung, im Frontalvortrag, durchführen. Oder Sie greifen auf Alternativen, wie Gruppen-/Partnerarbeit oder eine interaktive Unterweisung zurück. Egal wie Sie das Thema angehen - Sie und Ihre Mitarbeiter erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Arbeitsschutz und etablieren ihn als Teil Ihrer eigenen Unternehmenskultur.

Sie als Unternehmer sind ein Vorbild für Ihre Arbeitnehmer und wenn Sie Gefahren und bestimmte Themen, welche Ihren Mitarbeitern am Herzen liegen, mit in Ihre Unterweisung einfließen lassen und Arbeitsschutz vorleben, dann wird man es Ihnen letztendlich mit Motivation danken. Im Fokus sollte hier ganz klar ein Dialog und kein Monolog stehen. Ihre Mitarbeiter müssen ihre Probleme am Arbeitsplatz äußern dürfen, aus welchen Schutzmaßnahmen abgeleitet werden können.

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr unterweisen, vorrangig bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn oder bei der Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz bzw. vor jeder neuen Tätigkeit. Bezogen auf den Punkt Unternehmenskultur, lässt sich jedoch sagen, dass das „Unterweisen“ ein kontinuierlicher Prozess ist und sich nicht nur auf die genannten Punkte beschränken lässt.

Ihre Vorteile zusammengefasst:                                                                                                                       

  • Sie steigern die Motivation Ihrer Mitarbeiter – wenn Sie sie miteinbeziehen
  • Sie optimieren gemeinsam Ihre Betriebsabläufe
  • Die Arbeitssicherheit wird erhöht
  • Störpotenziale werden reduziert
  • Der Krankenstand wird verringert
  • Die bessere Einschätzung gewisser Risiken führt zu weniger arbeitsbedingten Verletzungen
  • Arbeitnehmer sind zufriedener und produktiver

Alle Unterlagen und Informationen, die Sie benötigen, um Unterweisungen durchzuführen und um die Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb voranzutreiben, finden Sie im sigePortal. Wir helfen Ihnen und Ihrem Team!

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